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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HG-Airservice
1. Geltendes Recht: Für Firma und Kunden gilt deutsches Recht in den gegenseitigen Beziehungen (HGB, BGB), soweit nichts anderes vereinbart wurde.
2. Bezahlung von Leistungen und Waren: Alle Flugdienstleistungen (Ausbildung/Schulung/Schnupper- und Rundflüge/Vercharterung) sind vor deren Erbringung zu bezahlen (bar oder per Überweisung). Alle verbindlich bestellten und gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der HG-Airservice.
3. Bedingungen für die Ausbildung/Schulung von Privatpiloten: Es gelten die getroffenenen Vereinbarungen im gültigen Ausbildungsvertrag, und: - die Bestimmungen der Ausbildungsgenehmigung und der genehmigten Handbücher der HG-Airservice; - für die flugpraktische Ausbildung gelten die anwendbaren luftrechtlichen Vorschriften (ICAO, EU, National); - bezüglich Versicherungen gelten die Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und des Luftfahrtversicherers; - für Ausbildung/Schulung gilt die jeweils aktuelle Preisliste der HG-Airservice; - die bei Flugschulung und Prüfungen anfallenden Flughafen- und Flugsicherungsentgelte sind durch den Flugschüler zu tragen.
4. Bedingungen für die Vercharterung von Flugzeugen: Flugzeuge werden durch die HG-Airservice nur verchartert, wenn alle folgenden Bedingungen gegeben sind: - der Charterer verfügt über die notwendige Lizenz für Flugzeuge/Segelflugzeuge mit gültiger Klassenberechtigung bzw. Rechten für TMG; - der Charterer verfügt über ein gültiges Tauglichkeitszeugnis der notwendigen Klasse; - der Charterer hat eine genügendes theoretisches- und praktisches Vertrautmachen auf dem Luftfahrzeug durchgeführt und ist in der Lage das Luftfahrzeug sicher zu führen; - der Charterer hat einen Chartervertrag mit der HG-Airservice abgeschlossen.
Für die Charterung von Flugzeugen gilt die jeweils aktuelle Charterpreislisteder HG-Airservice. Die bei Charterung anfallende Flughafen- und Flugsicherungsentgelte sind durch den Charterer zu tragen.
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