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Wenn Sie als Inhaber einer Lizenz für Flugzeuge auf der Klasse der einmotorigen, kolbenmotorgetriebenen Landflugzeuge (engl. Single Engine Piston, land SEP(land)) fliegen wollen, sollten sie einen "Ausbildungslehrgang für Klassenberechtigung SEP(land)" an unserer Flugschule belegen.
Übersicht: "Ausbildungslehrgang für Klassenberechtigung SEP(land)"
1. Eingangsvoraussetzungen - Besitz einer Pilotenlizenz für Flugzeuge PPL(A), LAPL(A), CPL(A) oder ATPL(A); - gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis der Lizenz entsprechender Klasse; - eine gültige "Bescheinigung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung" gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz.
2. Lehrgangsinhalt 2.a Theorieausbildung (17:30 Std., vorrangig im Selbststudium): - Grundlagen des Fliegens (Erweiterungen für SEP(land)) - Betriebliche Verfahren (normale Betriebsverfahren, Checklisten, Notverfahren) - Flugleistung und Flugplanung - allgemeine Flugzeugkunde (Erweiterungen für SEP(land)) - Navigation (Funk- und GPS-Navigation) 2.b Praktische Ausbildung (Minimum ca. 3:00 Flugstunden mit ca. 15 Starts/Landungen): Die praktische Ausbildung umfaßt alle Flugübungen, um das Flugzeug sicher zu beherrschen.
3. Prüfungen a) Theoretische Prüfung: Die theoretische Prüfung erfolgt durch den Flugprüfer während der praktischen Prüfung auf dem durch die zuständige Lizenzbehörde heraugegebenen Prüfungsformblatt und wird Anhang zum "Protokoll der praktischen Prüfung / Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten".
b) Praktische Prüfung: Die praktische Prüfung umfasst alle Abschnitte und Elemente des "Protokolls der Prüfung/Befähigungsüberprüfung für Flugzeuge mit einem Piloten" durch einen anerkannten Flugprüfer.
Hinweis: Der Bewerber muß die praktische Prüfung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beginn des Lehrgangs für die Klassenberechtigung ablegen.
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