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Die praktische Ausbildung für den LAPL(A) umfaßt:
Den Erwerb aller erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Führen und Bedienen eines Flugzeuges der Klasse SEP(land) oder TMG unter Sichtflugbedingungen am Tage und den Erwerb folgender Mindestflugerfahrung:
30 Stunden Flugausbildung und schließt folgendes ein: - 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer in der Klasse, in der die praktische Prüfung abgenommen wird; - 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon mindestens 3 Stunden Allein-Überlandflug mit mindestens einem Überlandflug von mindestens 150 km, wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz (sogenannter Allein-Zielrückkehrflug) erfolgte.
Die praktische Ausbildung kann erst begonnen werden, wenn folgende Fächer der Theorieausbildung erfolgreich absolviert wurden: - Grundlagen des Fliegens - Betriebliche Verfahren - Flugleistung und Flugplanung - Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Flugzeug) zusätzlich: - Teile der Kommunikation (Grundsätze und Sprechgruppen für Boden- und Platzverkehr)
Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert:
1. Abschnitt:
a) Vertrautmachen mit dem Ausbildungsflugzeug (Aufbau, Cockpit, Checklisten, Bedienelemente) b) Training wichtiger Notverfahren und Noträumung c) praktische Handhabung des Flugzeugs, Servicing, Vorflugkontrolle d) Inbetriebnahme, Rollen, Außerbetriebnahme e) Gewöhnungs- und Einweisungsflug in den Flugplatzraum f) Erlernen aller fliegerischen Grundelemente einschl. Platzrunde g) Training der Notverfahren bei Startabbruch und Durchstarten h) Überprüfung vor den ersten Alleinflügen in der Platzrunde i) erste Alleinflüge in der Platzrunde
2. Abschnitt:
a) Festigung und Erweiterung der fliegerischen Grundelemente (mit Fluglehrer und im Alleinflug) b) Training Notverfahren bei Motorausfall und von Sicherheitslandungen c) Überprüfung nach 2. Abschnitt
3. Abschnitt:
a) Navigationsausbildung b) Ausbildung bei eingeschränkter Sicht und Wolkenuntergrenze c) Überprüfung vor Durchführung der praktischen Prüfung (incl. Wiederholung aller Notverfahren und Noträumung)
Hinweis: Nach vollständiger Absolvierung der praktischen Ausbildung erstellt Ihnen der Ausbildungsleiter eine "Empfehlung der ATO zum Ablegen der praktischen Prüfung LAPL(A)". Mit dieser Empfehlung beantragen Sie die Durchführung der praktischen Prüfung bei dem ihnen durch die Lizenzbehörde zugewiesenen Flugprüfer.
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