In folgenden Fällen werden Ihnen Erfahrungen und Vorkenntnisse beim Erwerb des PPL(A) angerechnet:

(1) Sie sind Inhaber einer Leichtflugzeugpilotenlizenz LAPL(A) und haben nach Erteilung dieser Lizenz mindestens 15 Flugstunden auf Flugzeugen absolviert:
---> dann verringert sich ihre praktische Ausbildung auf 10 Flugstunden.

(2) Sie sind Inhaber einer Segelfluglizenz LAPL(S) / SPL mit TMG-Erweiterung und haben nach Eintrag der TMG-Erweiterung 24 Flugstunden auf TMG absolviert:
---> dann verringert sich ihre praktische Ausbildung auf 15 Flugstunden.

(3)
Sie sind Inhaber einer Pilotenlizenz für eine andere Luftfahrzeugkategorie (mit Ausnahme von Ballonen), dann erhalten sie eine Anrechnung von 10% ihrer gesamten Flugzeit als PIC auf solchen Luftfahrzeugen bis zu einer Höchstgrenze von 10 Flugstunden.
---> dann verringert sich ihre praktische Ausbildung auf minimal 35 Flugstunden.

(Weitere Details können Sie bei unserem Ausbildungsleiter erfragen.)




Voraussetzungen für Erwerb des PPL(A)
Theorieausbildung