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I. Grundrechte des Inhabers einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge
Als Inhaber einer Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (engl.: "Private Pilot License Aircraft", PPL(A)) dürfen Sie, ohne Vergütung, als verantwortlicher Flugzeugführer (engl.: "Pilot in Command", PIC) oder Kopilot (engl: "Copilot", CO) auf Flugzeugen oder TMG im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein.
Besitzen Sie einen PPL(A) mit den Rechten eines Lehrberechtigten (engl.: "Flight Instructor", FI) oder eines Prüfers (engl: "Flight Examiner", FE), so dürfen sie eine Vergütung erhalten für: (1) die Durchführung von Flugausbildung für die LAPL(A) oder PPL(A); (2) die Durchführung von praktischen Prüfungen und Befähigungsüberprüfungen für diese Lizenzen; (3) die mit diesen Lizenzen verbundenen Rechte und Zeugnisse.
II. Sie können als Inhaber einer PPL(A) ihre Rechte erweitern durch:
(1) Erwerb der Instrumentenflugberechtigung (engl.: "Instrument Flight Rating", IFR); (2) Erwerb weiterer Klassen- (engl.: "Class Rating", CR) und Musterberechtigungen (engl.: "Type Rating", TR) für Flugzeuge; (3) Erwerb weiterer Berechtigungen, wie: - Kunstflugberechtigung; - Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern; - Nachtflugberechtigung; - Bergflugberechtigung; - Lehrberechtigung (CPL Theorie-Ausbildung und -Prüfung erforderlich).
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