Um die Rechte aus Ihrem LAPL(A) ausüben zu dürfen, müssen sie bezüglich ihrer fortlaufenden Flugerfahrung folgende Anforderungen erfüllen:




(1) Innerhalb der letzten 24 Monate müssen Sie folgendes absolviert haben:

- 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen, und
- einen Schulungsflug von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.

(2) Wenn Sie die Anforderungen nach (1) nicht erfüllen, müssen sie:

a) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen, bevor sie die Ausübung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte wieder aufnehmen, oder

b) die fehlenden Flugzeiten und/oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder unter seiner Aufsicht fliegen, um die Anforderungen nach (1) zu erfüllen.




Übernahme in die Ausbildung
Mitnahme von Fluggästen