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(1) Innerhalb der letzten 24 Monate müssen Sie folgendes absolviert haben:
- 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen, und - einen Schulungsflug von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.
(2) Wenn Sie die Anforderungen nach (1) nicht erfüllen, müssen sie:
a) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen, bevor sie die Ausübung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte wieder aufnehmen, oder
b) die fehlenden Flugzeiten und/oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder unter seiner Aufsicht fliegen, um die Anforderungen nach (1) zu erfüllen.
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