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Als Inhaber einer LAPL(A) dürfen Sie ein Flugzeug zur Beförderung von Fluggästen nur betreiben:
(1) wenn Sie als PIC in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Flugzeug derselben Klasse oder in einem FFS* absolviert haben.
(2) als PIC bei Nacht, wenn Sie
in den letzten 90 Tagen mindestens einen Start, Landeanflug und Landung bei Nacht als Pilot in einem Flugzeug derselben Klasse oder in einem FFS* absolviert haben.
* FFS (engl.: "Full Flight Simulator"), ein Flugsimulator, der diese Flugzeugklasse oder Flugzeugmuster nachbildet.
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