Um eine Leichtflugzeugpilotenlizenz zu erwerben sind Ihrerseits folgende Voraussetzungen erforderlich:

(1) Gute Beherrschung der deutschen Sprache (Theoretischer Unterricht, Flugausbildung und Prüfungen erfolgen in deutscher Sprache).

(2) Ihre Vorbildung (besonders in Mathematik, Physik, Chemie und Biologie) muß so sein, daß sie dem Theorieunterricht und der praktischen Ausbildung folgen können und die dargebotenen Inhalte verstehen und anwenden können. Dies wird durch unseren Ausbildungsleiter während des Aufnahmegespräches festgestellt.

(3) Sie müssen mit unserer Flugschule einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

(4) Ihr Mindestalter muß betragen:
a) für die Aufnahme der Ausbildung: ca. 15-16 Jahre (nicht zwingend vorgeschrieben)
b) für den ersten Alleinflug: 16 Jahre
c) für den Erwerb der Lizens: 17 Jahre

(5) Folgende Zeugnisse und Nachweise müssen Sie dem Ausbildungsleiter vor Beginn der Ausbildung vorlegen:
- beglaubigte Kopie des Passes, Personalausweises oder der Gebvurtsurkunde
- medizinisches Tauglichkeitszeugnis für LAPL (spätestens zum ersten Alleinflug)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Erklärung darüber, daß Sie eine Auskunft nach § 30 Abs. 8 des Straßenverkehrsgesetzes beantragt haben
- Kopie Ihres Antrages auf Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes
- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern

Damit Sie den Ausbildungslehrgang erfolgreich bewältigen können, sollten sie über Charaktereigenschaften wie Beharrlichkeit, Ausdauer, Mut, Verantwortungsbewußtsein und Disziplin verfügen.
Sie sollten konstruktive Kritik vertragen und sich selbstkritisch einschätzen können.





Wozu berechtigt der LAPL(A) ?
Anrechnung von Erfahrungen und Vorkenntn.