|
Die praktische Ausbildung für den PPL(A) umfaßt:
Den Erwerb aller erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Führen und Bedienen eines Flugzeuges der Klasse SEP(land) oder TMG unter Sichtflugbedingungen am Tage und den Erwerb folgender Mindestflugerfahrung:
45 Stunden Flugausbildung (wovon 5 Flugstunden in einem Flugübungsgerät (Simulator)* absolviert werden können) und schließt folgendes ein: - 25 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, sowie - 10 Stunden überwachter Alleinflug mit mindestens einem Allein-Überlandflug von min. 270 km Länge und zwei vollständigen Landungen auf anderen Flugplätzen (sogenannter Navigations-Dreiecksflug).
* Hinweis: An unserer Flugschule steht gegenwärtig kein Flugübungsgerät zur Verfügung.
Die praktische Ausbildung kann erst begonnen werden, wenn folgende Fächer der Theorieausbildung erfolgreich absolviert wurden: - Grundlagen des Fliegens - Betriebliche Verfahren - Flugleistung und Flugplanung - Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse (Flugzeug) zusätzlich: - Teile der Kommunikation (Grundsätze und Sprechgruppen für Boden- und Platzverkehr)
Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert:
1. Abschnitt:
a) Vertrautmachen mit dem Ausbildungsflugzeug (Aufbau, Cockpit, Checklisten, Bedienelemente) b) Training wichtiger Notverfahren und Noträumung c) praktische Handhabung des Flugzeugs, Servicing, Vorflugkontrolle d) Inbetriebnahme, Rollen, Außerbetriebnahme e) Gewöhnungs- und Einweisungsflug in den Flugplatzraum f) Erlernen aller fliegerischen Grundelemente einschl. Platzrunde g) Training der Notverfahren bei Startabbruch und Durchstarten h) Überprüfung vor den ersten Alleinflügen in der Platzrunde i) erste Alleinflüge in der Platzrunde
2. Abschnitt:
a) Festigung und Erweiterung der fliegerischen Grundelemente (mit Fluglehrer und im Alleinflug) b) Training Notverfahren bei Motorausfall und von Sicherheitslandungen c) Überprüfung nach 2. Abschnitt
3. Abschnitt:
a) Navigationsausbildung b) Ausbildung bei eingeschränkter Sicht und Wolkenuntergrenze c) Funknavigationsausbildung d) Grundausbildung im Flug nach Geräten e) Überprüfung vor Durchführung der praktischen Prüfung (incl. Wiederholung aller Notverfahren und Noträumung)
Hinweise: (1) Nach vollständiger Absolvierung der praktischen Ausbildung erstellt Ihnen der Ausbildungsleiter eine "Empfehlung der ATO zum Ablegen der praktischen Prüfung PPL(A)". Mit dieser Empfehlung beantragen Sie die Durchführung der praktischen Prüfung bei dem Ihnen durch die Lizenzbehörde zugewiesenen Flugprüfer. (2) Die praktische Prüfung müssen sie auf der Flugzeugklasse oder dem Flugzeugmuster absolvieren, welches in der Flugausbildung verwendet wurde.
|
|